Feuerbestattung
Die Bestattung in einem Urnengrab setzt die Einäscherung eines Verstorbenen voraus.
Die Einäscherung eines Leichnams erfolgt in einem schlichten und einfachen Kremationssarg,
der ebenfalls
wie bei der Erdbestattung aus Massivholz ist. Die Kremationszeit kann bis zu 10
Tagen betragen.
Für eine Feuerbestattung ist eine zweite Leichenschau durch einen Amtsarzt erforderlich, ebenso wie eine Willensbekundung zur Feuerbestattung.
Die Willensbekundung zur Feuerbestattung kann jeder selber ausstellen, oder aber auch vom Bestattungspflichtigen ausgestellt werden.
Die Urnenbeisetzung kann in einem Urneneinzelgrab, einem Urnendoppelgrab, einem Urnenrasenreihengrab oder in einem anonymen Urneneinzelgrab erfolgen. Die Ruhezeit eines Urnengrabes beträgt 30 Jahre.