Wissenswertes

Bei Eintritt des Todes ist es wichtig, dass Sie folgendes wissen:

Bei Eintritt des Todes in der Wohnung, ist ein Arzt zu benachrichtigen, der den Tod feststellt und die ärztliche Todesbescheinigung ausstellt.

Ein Verstorbener kann bis zu 36 Stunden in der Wohnung verbleiben, bis die Überführung durch uns Bestattungsunternehmen erfolgt.

Der Termin für eine Erdbestattung kann bis zu 8 Tage später erfolgen. Wenn es gewünscht ist, dass der Verstorbene in eigene Kleidung eingekleidet werden soll, kann die persönliche Kleidung zum Überführungstermin von uns mitgenommen werden.

Alle Terminabsprachen, die für die Durchführung der Bestattung erforderlich sind, werden wir mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch bei Ihnen zu Hause oder in unserem Büro besprechen.

Unterlagen:

  • ärztliche Todesbescheinigung
  • Familienstammbuch- ( dient zur Grundlage der Beurkundung eines Sterbefalles beim zuständigen Standesamt des Sterbeortes )
  • Heiratsurkunden, wenn kein Familienstammbuch vorhanden ist
  • Personalausweis
  • Versichertenkarte der Krankenkasse
  • Schwerbehinderten-Ausweis (wenn vorhanden)

Seit 75 Jahren ist der Leitspruch Dienst den Lebenden - Ehre den Toten die Einstellung, nach der das Bestattungsunternehmen Leser, individuell auf die Wünsche der Angehörigen eingehend, die Bestattungen durchführt.

Unsere Kontaktdaten

Bestattungen Leser
Kolpingstr. 13 - 15, 48565 Steinfurt

Telefon: 0 25 52 - 6 12 77
Telefax: 0 25 52 - 6 31 83
infobestattungen-leser.de